Planverfahren Neue Harth
Für die Entwicklung des Gebietes des Zweckverbandes Neue Harth zu einer Freizeitregion sind unterschiedliche Planverfahren durchzuführen. Neben den Bebauungsplanverfahren, welche Aufgabe des Zweckverbandes sind, zählen hierzu auch übergeordnete Verfahren wie das Verfahren zur Fortschreibung des Braunkohlenplanes Zwenkau/Cospuden sowie die Planfeststellungsverfahren gemäß Wasserhaushaltsgesetz zur Flutung des Zwenkauer Sees und zum Bau des kurzen Kanalverbundes zwischen Cospudener und Zwenkauer See. Vor dem Hintergrund der vielen Verfahren besteht seitens des Zweckverbandes der Anspruch, diese Verfahren so weit wie möglich parallel zu führen bzw. dort, wo es möglich ist, zu bündeln und zügig und ohne doppelten Aufwand zu Ende zu führen.
Braunkohlenplan Zwenkau/Cospuden
Der Braunkohlenplan ist ein überörtliches Planungsinstrument auf Ebene der Regionalplanung. Er wird in der Region Leipzig durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen erarbeitet. Als Teilregionalpläne legen Braunkohlenpläne raumordnerische Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Bergbaufolgelandschaften fest.
Für das Gebiet des Zweckverbandes übernimmt diese Aufgabe der Braunkohlenplan Zwenkau/Cospuden, welcher seit 8. Juni 2006 verbindlich ist. Die Inhalte des Braunkohlenplanes wurden im wesentlichen von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher neben dem Regionalen Planungsverband, Bergbehörden und Bergbausanierer auch der Zweckverband mitgewirkt haben.
Der Braunkohlenplan Zwenkau/Cospuden ordnet u.a. die Uferbereiche des künftigen Zwenkauer Sees unterschiedlichen Nutzungen zu. So ist das westliche Nordufer des Sees für Freizeit- und Erholungsnutzungen vorgesehen. Der nordwestliche und östliche Bereich soll hingegen großräumigen naturnahen Bereichen mit Flachwasserzonen vorbehalten bleiben. Die Ziele und Grundsätze des Braunkohlenplanes werden in den weiteren Planungen des Zweckverbandes berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen.
Bebauungsplan Neue Harth-Nord
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Neue Harth-Nord" liegt südwestlich des Cospudener Sees im ehemaligen Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte am 07.12.2000 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Neue Harth". Mit diesem Bebauungsplan wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, den BELANTIS Vergnügungspark Leipzig zu errichten. Das Gelände des Vergnügungsparkes umfasst ca. 53 ha plus ca. 20 ha für Parkplätze. Während des Bebauungsplanverfahrens stellten sich die Fragen des Natur - sowie des Lärmschutzes als besonders sensibel heraus. Die geplante Bebauung und Versiegelung wurde mit dem Bebauungsplan naturschutzrechtlich ausgeglichen und in Anspruch genommene Waldflächen wurden ersetzt. Zum Schutz des Landschaftsbildes wurden innerhalb der möglichen Sonderbauflächen Höhenzonen für die "Fahrgeschäfte" festgesetzt. Die Einrichtungen von abgestuften "Lärmzonen", mit denen verbindlich geregelt wird, an welcher Stelle wie viel Geräuschemissionen durch die Fahrgeschäfte entstehen dürfen, garantiert eine verträgliche Belastung des Umfeldes.
Der Bebauungsplan "Neue Harth-Nord" wurde am 11.12.2001 rechtswirksam. BELANTIS wurde am 03.04.2003 eröffnet.
Bebauungsplan Neue Harth-Nord 1. Änderung/Ergänzung
Mit der 1. Änderung/Ergänzung wurden die Voraussetzungen geschaffen, den BELANTIS Vergnügungspark Leipzig an die Autobahn A 38 mit der Anschlussstelle "Leipzig - Neue Harth" anzubinden und somit die im Raumordnungsverfahren geforderte verkehrliche Erschließungsqualität für die angestrebte Endausbaustufe des Vergnügungsparks von 77 Hektar Gesamtfläche auszuschöpfen. So wurde auch eine Erschließungsstraße parallel zur Autobahn A 38 von der B 186 in Richtung neuer Autobahnanschlussstelle planungsrechtlich gesichert, um so die Autobahn auch von Süden anzubinden und den Nordstrand des zukünftigen Zwenkauer Sees zu erschließen. Weiterhin wurde mit dem Bebauungsplan eine höhere bauliche Verdichtung innerhalb des Parkes ermöglicht. Er wurde am 27.03.2004 rechtskräftig.